Wann trennt man am Anfang stehende Satzteile mit Kommas ab?

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Den ersten Teil eines Satzes durch ein Komma abzutrennen ist nur manchmal der richtige Weg: Dieser Satz zeigt es schon. Wenn die Infinitivgruppe am Satzanfang steht und dabei das Subjekt (den Satzgegenstand) vertritt, ist das Komma freigestellt.

Bis zur Rechtschreibreform wurde in diesem Fall übrigens kein Komma gesetzt. Ob die Infinitivgruppe als Subjekt steht, kann man durch eine der W-Fragen herausfinden. Was ist nur manchmal der richtige Weg? Den ersten Teil eines Satzes durch ein Komma abzutrennen.

Hinweiswörter wie „um“ oder „wenn“ zeigen an, wann ein Satzanfang verpflichtend mit Komma abgetrennt wird

Verpflichtend ist das Komma aber mit einem hinweisenden Wort, das auf den Infinitiv zurückweist: Den ersten Teil … abzutrennen, das ist nur manchmal der richtige Weg. Auch mit allen anderen Hinweiswörtern (um, ohne, anstatt, außer, als) verhält es sich so: Um zu überleben, mussten wir Wasser aus dem Bach trinken. Wenn er mich anruft, gehe ich nicht ran.

Kommas können bei Partizipgruppen gesetzt werden

Ansonsten hängt es in der Regel davon ab, ob am Anfang ein Satz steht, ob man also ein Verb finden kann. Dies kann manchmal etwas knifflig sein, da die Verben bedingt durch die Freiheit der deutschen Sprache nicht immer an einem festen Platz zu finden sind und auch in Formen wie dem Partizip II auftauchen. Im folgenden Fall kann ein Komma gesetzt werden, da es sich um eine Partizipgruppe handelt und kein Hinweiswort vorhanden ist (Partizip II):
Durch ihr Auftreten vergrätzt[,] nahmen die Mitarbeiter Reißaus. Vergrätzt durch ihr Auftreten[,] nahmen die Mitarbeiter Reißaus.
Verpflichtend wäre das Komma bei einer Konstruktion mit einem Hinweiswort: Vergrätzt durch ihr Auftreten, so nahmen die Mitarbeiter Reißaus.

Umstandsangaben ohne Komma

Finden sich nur Umstandsangaben, die die Zeit, den Ort oder Ähnliches beschreiben, wird kein Komma gesetzt, auch wenn der Satz lang und vielleicht trennenswert erscheint. Man erfragt diese Umstände mit den Wörtern „Wann, wo, wie usw.“.
Ihr indiskutables und unangemessenes Auftreten letzte Woche im Konferenzsaal im zweiten Stock ließ die Mitarbeiter Reißaus nehmen.

Im letzten Karacho-Montags-Beitrag hatte ich ja über den als-Anschluss geschrieben und folgenden Satz auf die Probe gestellt: Wie stärkt man den Ruf niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten als diejenigen, die die medizinische Versorgung in ganz Deutschland sicherstellen? Der Anschluss ist falsch. Richtig müsste es heißen: als derjenigen. Wie stärkt man wessen Ruf? Genitiv auch nach dem Als-Anschluss.

Harte Fakten: Die Zusammenfassung am Karacho-MontagMittwoch

Infinitiv- und Partizipgruppen ohne Hinweiswort dürfen am Satzanfang mit Komma abgetrennt werden, verpflichtend ist es aber nicht.
Ihn zu loben[,] war mir ein besonderes Anliegen.
Gelobt durch ihre wohlwollenden Worte[,] ging er noch lieber zur Schule.

Umstandsangaben (Wo, wann, wie) verlängern einen Satz, erfordern aber kein Komma.
Letzte Woche im Kindergarten um die Mittagszeit ließ er sich die vom Koch handgeformten Buchteln in Vanillesoße gut schmecken.


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